Was viele (einschließlich mancher Fluglehrer) nicht wissen: der Schulflug mit Fluglehrer zur Verlängerung der Klassenberechtigungen für SEP und TMG kann, genau wie die 12 erforderlichen Flugstunden, Starts und Landungen, irgendwann innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf durchgeführt werden. Wenn ich das richtig lese, muss es nicht einmal ein zusammenhängender Flug sein, sondern nur zusammen mindestens eine Stunde Gesamtflugzeit (Blockzeit) mit FI oder CRI.
Eine Prüfung (“Befähigungsüberprüfung”), die man stattdessen machen kann (bzw. muss, wenn man die erforderlichen Flugstunden nicht aufbringt), muss innerhalb der letzten 3 Monate durchgeführt werden, daher vermutlich die Verwirrung.
Bei mir waren’s nur ein paar Tage vor Beginn der letzten drei Monate, aber genug, um den Fluglehrer in meinem Verein ins Grübeln zu bringen:
Quelle: EU Richtlinie 1178/2011, FCL.740.A b) (1) ii)